Die ungünstigste Form der Vermögensübertragung ist es, den Todesfall eintreten zu lassen. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Erbschaftssteuer wurden dann versäumt. Wir beraten Sie zur steueroptimierten Vermögensübertragung, zur vorweggenommenen Erbfolge, zur Schenkung, zur Familien-KG und zur Unternehmensnachfolge. Wir erarbeiten konkrete Gestaltungsvorschläge auf Grundlage Ihrer Zielvorstellungen und Wünsche. Unsere Beratung ist ganzheitlich, denn wir kooperieren mit Rechtsanwälten und Notaren. Damit ersparen wir Ihnen viele Einzeltermine.